Qualifikationserhalt Curriculum Implantologie

Haben Sie das DGI-APW-Curriculum Implantologie vor Ende des Jahres 2005 mit einer Prüfung abgeschlossen? Dann sollten Sie die Aufrechterhaltung Ihrer Qualifikation beantragen. Ein Zertifikat und der Button „Update I" zeigen Ihren Patienten, dass Sie am Ball geblieben sind.

Die Konsensuskonferenz Implantologie legte 2002 fest, dass zur Aufrechterhaltung von besonderen Qualifikationen der Erwerb von 250 Fortbildungspunkten über einen Zeitraum von fünf Jahren erforderlich ist. Zu diesen besonderen Qualifikationen gehören etwa Curricula in Implantologie, Parodontologie oder Kinder- und Jugendzahnheilkunde. Der größte Teil dieser Punkte soll bei der Fachgesellschaft erlangt werden, bei der die Qualifikation durchgeführt wurde. Aus diesem „größten Teil" hat die DGI liberal 50 Prozent gemacht.

Für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die das „Curriculum Implantologie" im Zeitraum vor dem Dezember 2004 mit der Prüfung abgeschlossen haben, wurden besondere Übergangsregelungen beschlossen. Diesen zufolge muss die Aufrechterhaltung der Qualifikation erst ab Januar 2010 beantragt und belegt werden. Ab diesem Zeitpunkt wird die Qualifikation  bis zum 31.12.2014 verlängert. Wird der Antrag zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, ändert sich an dieser Befristung auf den 31.12.2014 nichts.

Für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die das Curriculum ab Januar 2005 absolviert haben, umfasst der Qualifizierungszeitraum fünf Jahre ab dem Monat nach der Prüfung und wird entsprechend verlängert.

 

250 FORTBILDUNGSPUNKTE ERFORDERLICH

Zur Verlängerung der Qualifikation ist der Nachweis von Fortbildungen mit 250 Fortbildungsstunden aus den zurückliegenden fünf Jahren zu erbringen. Diese Zahl reduziert sich durch das Punktesystem auf „echte" 185 Punkte.

Das abgeschlossene Curriculum ist mit 15 Punkten bewertet. Hinzu kommen 50 Punkte für das Selbststudium durch Fachliteratur, verbleiben 185 Punkte, die in 5 Jahren erbracht werden müssen.

Die Mindest-Punktzahl an DGI-Fortbildungsveranstaltungen beträgt somit rund 90 Punkte, d. h., 18 Punkte pro Jahr. Allein für die Teilnahme am DGI-Jahreskongress werden bereits 16 Fortbildungspunkte vergeben.

Der Antrag auf den Qualifikationserhalt kann mit einem Antragsformular gestellt werden. Bitte legen Sie Folgendes bei:

  • Kopien der Jahresübersichten, in denen Sie Ihre gesamten Fortbildungen pro Jahr erfasst haben. Bitte kennzeichnen Sie die DGI-Veranstaltungen. Die Jahresübersichten aus dem DGI-Fortbildungsordner können Sie auch auf der DGI-Website (www.dgi-ev.de) unter der Rubrik Curriculum Implantologie und dann „Qualifikationserhalt" downloaden und ausdrucken.
  • Kopien der Teilnahmebescheinigungen, mit denen Sie die erforderliche DGI- und Gesamtpunktzahl dokumentieren möchten. Bitte ordnen Sie diese den entsprechenden Jahresübersichten zu.

 

Für die Prüfung der eingereichten Unterlagen sowie für das auszustellende Zertifikat wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 150,00 € erhoben. Bitte überweisen Sie dieses auf das Konto der DGI e. V., Konto-Nummer 99580 bei der Kreissparkasse Rhein-Pfalz (BLZ 545 501 20) sobald Sie ihre Unterlagen eingereicht haben. Hierfür erhalten Sie eine Rechnung für Ihre Buchhaltung.