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Materialunverträglichkeiten bei dentalen Implantaten

Stand dieser S3-Leitlinie: 02. Dezember 2022, gültig bis 01. Dezember 2027

Über diese Leitlinie

Nach aktuellem Stand der wissenschaftlichen Evidenz ist das Risiko einer Gesundheitsschädigung durch zahnärztliche Materialien als außerordentlich gering einzustufen. Dennoch sind Zahnärztinnen und Zahnärzte immer wieder mit Fragen von Patientinnen und Patienten zu möglichen Unverträglichkeitsreaktionen und Gesundheitsbeeinträchtigungen durch dentale Metalle konfrontiert. Eine stichprobenartige Umfrage von Bailer et al. zeigte beispielsweise, dass ein Viertel der Befragten glaubte, dass ihre Gesundheit durch quecksilberhaltige Amalgamfüllungen geschädigt wurde. Auch dentale Titanimplantate stehen inzwischen vermehrt im Blickpunkt. Darum ist eine Aufbereitung der Evidenz mit entsprechenden Empfehlungen für die Praxis wichtig.

Diese S3-Leitlinie gibt evidenz- und konsensbasierte Handlungsempfehlungen zur Diagnostik und Therapie bei Patienten mit klinischen Unverträglichkeitsreaktionen oder präimplantationem vermuteten Unverträglichkeitsreaktionen. Ziel ist die Indikationsfindung, wann Patientinnen und Patienten von einer erweiterten dermatologischen oder laborbasierten Diagnostik profitieren und wie die klinische Relevanz einzelner Diagnoseergebnisse und Symptome bewertet werden sollte.

Koordination der Leitlinie

Univ.-Prof. Dr. Dr.

Bilal

Al-Nawas

Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie – Plastische Operationen (MKG) der Universitätsmedizin Mainz

Autor der Leitlinie

Dr.

Lena Katharina

Müller-Heupt

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