Materialunverträglichkeiten bei dentalen Implantaten
Stand dieser S3-Leitlinie: 02. Dezember 2022, gültig bis 01. Dezember 2027
Über diese Leitlinie
Nach aktuellem Stand der wissenschaftlichen Evidenz ist das Risiko einer Gesundheitsschädigung durch zahnärztliche Materialien als außerordentlich gering einzustufen. Dennoch sind Zahnärztinnen und Zahnärzte immer wieder mit Fragen von Patientinnen und Patienten zu möglichen Unverträglichkeitsreaktionen und Gesundheitsbeeinträchtigungen durch dentale Metalle konfrontiert. Eine stichprobenartige Umfrage von Bailer et al. zeigte beispielsweise, dass ein Viertel der Befragten glaubte, dass ihre Gesundheit durch quecksilberhaltige Amalgamfüllungen geschädigt wurde. Auch dentale Titanimplantate stehen inzwischen vermehrt im Blickpunkt. Darum ist eine Aufbereitung der Evidenz mit entsprechenden Empfehlungen für die Praxis wichtig.
Diese S3-Leitlinie gibt evidenz- und konsensbasierte Handlungsempfehlungen zur Diagnostik und Therapie bei Patienten mit klinischen Unverträglichkeitsreaktionen oder präimplantationem vermuteten Unverträglichkeitsreaktionen. Ziel ist die Indikationsfindung, wann Patientinnen und Patienten von einer erweiterten dermatologischen oder laborbasierten Diagnostik profitieren und wie die klinische Relevanz einzelner Diagnoseergebnisse und Symptome bewertet werden sollte.
Koordination der Leitlinie
Univ.-Prof. Dr. Dr.
Bilal
Al-Nawas
Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie – Plastische Operationen (MKG) der Universitätsmedizin Mainz
Autor der Leitlinie
Dr.
Lena Katharina
Müller-Heupt
Download
weitere Leitlinien unter Federführung der DGI
nach dem Regelwerk der AWMF