Ersatz fehlender Zähne mit Verbundbrücken
Stand dieser S3-Leitlinie: Juli 2019. Sie ist gültig bis Juni 2024
Über diese Leitlinie
Ziel dieser Leitlinie ist es, den Anwenderzielgruppen die Therapieform der Verbundbrücke wissenschaftlich systematisch darzulegen und Entscheidungshilfen zur Indikationsstellung im Versorgungsalltag zu geben.
Des Weiteren soll den Patienten der aktuelle Kenntnisstand zugänglich gemacht werden. Diese Leitlinie folgt demnach der Zielsetzung die Sicherheit und Transparenz in der Therapie fehlender Zähne mit Verbundbrücken zu verbessern.
Die fünfte deutsche Mundgesundheitsstudie DMS V berichtet, dass der Erhalt eigener Zähne bei den jüngeren Senioren (Altersgruppe 65-74 Jahre) zugenommen hat. So hat diese Altersgruppe heute im Durchschnitt fünf Zähne mehr als im Vergleich zu den Ergebnissen der DMS III von 1997. Nur noch jeder achte Senior ist zahnlos, im Vergleich zu jedem vierten Senior 1997. Zehnmal häufiger verfügen Patienten heute über Implantate als noch im Jahr 1997.
Aufgrund der gestiegenen Anzahl verfügbarer eigener Zähne bestehen häufiger die Voraussetzungen für die Verankerung von festsitzendem Zahnersatz. In spezifischen Lückengebisssituationen gibt es verschiedene Möglichkeiten der prothetischen Rehabilitation. Neben festsitzendem zahngetragenen sowie implantatgetragenen Zahnersatz besteht die Möglichkeit der Kombination aus zahn- und implantatgetragenem Ersatz zum Ersatz von Zähnen in Form von Verbundbrücken.
Die Thematik der Verbundbrücke wurde bisher in einer wissenschaftlichen Stellungnahme (2), einer S1-Leitlinie (3) sowie in einer Empfehlung der DGI als Therapieform beschrieben (4).
Aufgrund der komplexen Datenlage und spezifischen Charakteristik von Verbundbrücken hat die vorliegende Leitlinie das primäre Ziel, den Indikationsbereich sowie die Konstruktion von Verbundbrücken basierend auf systematisch recherchierter Evidenz darzulegen und Sicherheit in der Anwendung dieses Therapiemittels zu schaffen.
Die Leitlinie gibt Antworten auf folgende Schlüsselfragen:
- Welche Voraussetzungen und Indikationen bestehen für die prothetische Rehabilitation mit Verbundbrücken?
- Welche Parameter müssen bei der Konstruktion von Verbundbrücken beachtet werden?
- Welche Überlebensraten werden aktuell in der Literatur für Verbundbrücken angegeben?
- Welche biologischen und technischen Komplikationen und Komplikationsraten werden aktuell für Verbundbrücken in der Literatur angegeben?
- Gibt es (im Vergleich zu rein implantatgetragenem Zahnersatz) spezifische Vorteile der Verbundbrücke?
- Liegt bei dem Versorgungskonzept Verbundbrücke eine Über- bzw. Unterversorgung vor?
Koordination der Leitlinie
Univ. Prof. Dr.
Florian
Beuer
MME
Charité Universitätsmedizin Berlin
Direktor der Abteilung für Zahnärztliche Prothetik, Alterszahnmedizin und Funktionslehre
Autorin der Leitlinie
Dr.
Manja
von Stein-Lausnitz
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Weiterführende Literatur
Ersatz fehlender Zähne mit Verbundbrücken
Florian Beuer, Hans-Joachim Nickenig, Stefan Wolfart, Manja von Stein Lausnitz
ZM Online 16.05.2020 / Heft 10 2020
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nach dem Regelwerk der AWMF