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Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva

Aktualisierung 23.09.2021 erfolgt. Publikation wird für die Veröffentlichung vorbereitet.

Prof. Dr. Dr. Knut A. Grötz (Mitte), der Koordinator der Leitlinie auf der Leitlinien-Konferenz der DGI 2015 mit Prof. Dr. Dr. Christian Walter (Mainz), dem federführenden Autor.

Über diese Leitlinie

Aufgrund der demographischen Entwicklung finden sich immer mehr Patienten unter Antiresorptivatherapie (Bisphosphonate, Denosumab). Eine wichtige Nebenwirkung stellt die Bisphosphonat-assoziierte Osteonekrose der Kiefer (BP-ONJ) dar, zu der eine S3-Leitlinie existiert, die Handlungsempfehlungen zur Osteonekrosevermeidung (Prophylaxe, Prävention, Früherkennung) sowie zur Osteonekrosediagnostik und -therapie bietet. Die kaufunktionelle Rehabilitation bei Zahnunterzahl bzw. Zahnverlust ist explizit nicht Thema der S3-Leitlinie. Die Antiresorptiva-assoziierte Kiefernekrose ist eine Komplikation in der Verwendung von Bisphosphonaten und Denosumab, die sowohl bei benignen Knochenstoffwechselstörungen als auch malignen Grunderkrankungen eingesetzt werden. Indikationen sind beispielsweise primäre und sekundäre Osteoporosen, das Multiple Myelom und ossäre Metastasierungen solider Tumore, vornehmlich beim Mamma- und Prostatakarzinom. In Deutschland wurden seit dem Jahr 2008 jährlich über 200 Millionen defined daily dosages Bisphosphonate verschrieben. Deshalb ist es Thema dieser S3-Leitlinie, Handlungsempfehlungen zur Indikation von Zahnimplantate bei Patienten mit medikamentöser Behandlung durch Knochenantiresorptiva (inkl. Bisphosphonate) als evidenz- und konsensbasiert Entscheidungshilfe zu bieten. Bei den meisten Antiresorptiva-assoziierten Kiefernekrosen sind Auslöser in der Mundhöhle identifizierbar. Hierzu gehören parodontal erkrankte Zähne, Prothesendruckstellen und auch zahnärztlich chirurgische Eingriffe, meist Zahnextraktionen, mit Keimeinwanderung in den Kieferknochen. Implantate können bei der operativen Insertion theoretisch ebenfalls Auslöser darstellen, auf der anderen Seite aber über die Vermeidung von Prothesendruckstellen Kiefernekrosen vermeiden helfen. Ziel ist die Indikationsfindung, in welchen Fällen ein Patient mit antiresorptiver Therapie von einer Implantat-getragenen Rehabilitation profitiert unter der Maßgabe der Verbesserung der Kaufunktion und Lebensqualität unter Berücksichtigung des individuellen Osteonekroserisikos

Koordination der Leitlinie

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Weiterführende Literatur

Implantieren bei Behandlung mit Knochenantiresorptiva
Knut A. Grötz, Christian Walter 
Zahnärztliche Mitteilungen · 2017-01 vom 01.01.2017

Leitlinienverständlich erklärt: S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva – inklusiv Bisphosphonate“
Knut A. Grötz, Christian Walter · ZZI 1/2020

Video zur Leitlinienkonferenz 2021

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