Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva
Stand dieser S3-Leitlinie: März 2026. Sie ist gültig bis März 2031.
Über diese Leitlinie
Aufgrund der demographischen Entwicklung werden immer mehr Patienten mit Antiresorptiva (Bisphosphonate, Denosumab u.a.) behandelt. Eine wichtige Nebenwirkung dieser Therapie ist die Bisphosphonat-assoziierte Osteonekrose der Kiefer (BP-ONJ).
Die kaufunktionelle Rehabilitation dieser Menschen bei Zahnunterzahl bzw. Zahnverlust steht im Mittelpunkt der S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva (inkl. Bisphosphonate)“, die unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) jetzt überarbeitet wurde.
Eine Antiresorptiva-assoziierte Kiefernekrose ist eine seltene, aber schwerwiegende Nebenwirkung, bei der in den meisten Fällen Auslöser in der Mundhöhle identifiziert werden können. Beispiele sind parodontal erkrankte Zähne, Prothesendruckstellen und nicht zuletzt auch zahnärztlich-chirurgische Eingriffe, etwa Zahnextraktionen, bei denen Bakterien in den Kieferknochen einwandern. Darum können auch Implantate aufgrund des operativen Eingriffs eine Kiefernekrose auslösen.
Andererseits kann eine implantatgetragene Versorgung dazu beitragen, klassische Trigger wie Prothesendruckstellen zu vermeiden und damit das Risiko für Kiefernekrosen zu reduzieren. Implantate sind bei Patientinnen und Patienten mit Antiresorptiva möglich, erfordern jedoch eine risikoadaptierte Planung. Entscheidend für die Prognose sind die Entzündungskontrolle, eine einfache Prothetik und die strenge Indikationsstellung einer Augmentation.
In sieben Statements und 14 Empfehlungen haben die Fachleute von 18 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Verbänden und Patientenorganisationen jenen therapeutischen Korridor beschrieben, in dem sich praktisch tätige Implantologinnen und Implantologen sicher bewegen können. Wichtig sind diese Informationen aber auch für Generalistinnen und Generalisten sowie für überwiegend nicht-chirurgisch tätige Kolleginnen und Kollegen bezüglich Beratung, Aufklärung und Differentialtherapie.
Eine wichtige Aussage der Leitlinie ist unverändert: Das Risiko muss individuell abgeschätzt werden. Die Indikation zur Implantation bei Patienten unter oder nach antiresorptiver Therapie erfordert eine strukturierte individuelle Risikoabschätzung, bei der systemische und lokale Einflussgrößen bewertet werden. Neben der Grunderkrankung spielen Art, Applikationsform, Dauer und Frequenz der antiresorptiven Medikation eine Rolle. Berücksichtigt werden müssen etwaige Begleittherapien, ebenso patientenspezifische Faktoren wie Wundheilungskapazität, allgemeiner Gesundheitszustand, Mundhygiene und Compliance müssen ebenfalls in die Bewertung einbezogen werden. Nicht zuletzt gilt eine vorausgegangene Kiefernekrose als wesentlicher Risikofaktor.
Für die klinische Praxis ordnet die Leitlinie Grundprinzipien evidenzbasiert ein. Vor implantolo-gischen Eingriffen sollen bestehende Infektionsherde konsequent saniert werden. Der klinische und radiologische Heilungsverlauf nach vorangegangenen Eingriffen – etwa Zahnentfernungen – soll insbesondere mit Bezug zur Ossifikation in die Risikobewertung einbezogen werden, da er Rückschlüsse auf die individuelle Knochenumbau- und Regenerationsfähigkeit erlaubt. Hinweise auf eine eingeschränkte Knochenheilung, gilt es dabei zu berücksichtigen.
Koordination der Leitlinie
Prof. Dr. Dr. med.
Knut A.
Grötz
Wiesbaden
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Weiterführende Literatur
Implantieren bei Behandlung mit Knochenantiresorptiva
Knut A. Grötz, Christian Walter
Zahnärztliche Mitteilungen · 2017-01 vom 01.01.2017
Video zur Leitlinienkonferenz 2021
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