Qualifizieren Sie sich bei der DGI
Curriculum Implantologie – und dann weiter mit den neuen Qualifikationen der DGI
Beim Thema Implantate legen Patientinnen und Patienten großen Wert auf fachliche Kompetenz und Expertise, wie Umfragen und Studien zeigen. Ein überwältigender Anteil von 93 Prozent der Befragten hält es für essentiell, dass ihre Zahnärztinnen und Zahnärzte sich kontinuierlich fortbilden und verschiedene Behandlungsoptionen anbieten können. Dies unterstreicht, dass es für implantologisch tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte wichtig ist, die eigene fachliche Qualifikation klar zu vermitteln.
Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI) ihre Qualifikationsstufen aktualisiert und mit präzisen Anforderungen versehen. Dies sorgt für Transparenz und vermittelt den Patienten ein zusätzliches Maß an Sicherheit.
Die DGI-Qualifikationsstufen

Zertifizierte Implantologin
Zertifizierter Implantologe der DGI
Diese Qualifikation wird nach der bestandenen Abschlussprüfung am Ende des DGI/APW-Curriculums Implantologie verliehen. Bei dieser Prüfung müssen fünf behandelte Patientenfälle präsentiert werden.

Zertifizierte Implantologin
Zertifizierter Implantologe der DGI fortgeschritten
Diese Qualifikation wird nach einer Prüfung vergeben. Die Zulassung zur Prüfung erfordert:
- Abschluss des Curriculums Implantologie (DGI/APW) mit Prüfung
- Nachweis von 100 gesetzten Implantaten
- 25 Fälle mit einem fortgeschrittenen Schwierigkeitsgrad
- zwei Jahre Berufserfahrung
- Nachweis von 100 Fortbildungspunkten (60 Prozent davon in der Implantologie).

Zertifizierte Expertin
Zertifizierter Experte
der DGI
Diese Qualifikation wird nach einer Prüfung vergeben. Die Zulassung zur Prüfung erfordert:
- Abschluss des Curriculums Implantologie (DGI/APW) mit Prüfung
- Nachweis von 200 eigenständig gesetzten Implantaten oder mindestens 70 chirurgisch und prothetisch selbst versorgten Patientenfällen
- Vorlage von 25 Fällen mit einem komplexen Schwierigkeitsgrad
- drei Jahre Berufserfahrung
- Nachweis von 200 Fortbildungspunkten (60 Prozent davon in der
Implantologie).

Zertifizierte Spezialistin
Zertifizierter Spezialist
der DGI
Bewerbungen ab 2025 möglich
Diese Qualifikation wird nach einem Kolloquium vergeben. Die Zulassung zur Prüfung erfordert:
- eine 3-jährige kontinuierliche Tätigkeit in einer von der DGI anerkannten Fortbildungsstätte
- mindestens 2 wissenschaftliche Publikationen mit Bezug zur Implantologie/ Implantatprothetik.
- mindestens 2 wissenschaftliche Vorträge (Kongress-Niveau)
- Referententätigkeit in der implantologischen Fortbildung
- 10 dokumentierte interdisziplinäre und/oder komplexe implantologische Behandlungsfälle (persönlich erbracht)
- Für MKG- und Oral-Chirurgen wird Wert auf die Interdisziplinarität der kaufunktionellen Rehabilitation gelegt. Abschlussbilder der prothetischen Versorgung sowie profunde implantatprothetische Kenntnisse sind erforderlich.
- Ein Follow-Up (bei 7 von 10 Fällen) über mind. 3 Jahre ist obligat.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der DGI
Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Implantologie können zwei Tätigkeitsschwerpunkte („Implantologie“ und „Implantatprothetik“) direkt bei der DGI beantragen. Die Berechtigung zum Führen eines Tätigkeitsschwerpunktes ist ab Datum der Ausstellung fünf Jahre gültig.
Der Tätigkeitsschwerpunkt ist schildfähig und darf auf dem Briefbogen geführt werden. Außerdem wird er, wenn dies gewünscht wird, in der Mitgliederliste ausgewiesen.

Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie

Tätigkeitsschwerpunkt Implantatprothetik
Die Voraussetzungen für den Tätigkeitsschwerpunkt
- Nachweis über ein erfolgreich absolviertes Curriculum Implantologie bei einer wissenschaftlichen Gesellschaft mit mindestens 130 Stunden Unterricht.
- Nachweis einer mindestens 3-jährigen implantologischen Tätigkeit sowie der
- Nachweis über mindestens 200 gesetzte Implantate oder mindestens 70 chirurgisch und prothetisch versorgte Patientenfälle je Kiefer, bei denen alle Indikationsklassen vertreten sein müssen.