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Curriculum
Kurse bei der DGI

Curriculum Implantologie

Wissenschaftsbasiert und Praxisorientiert

Moderne Techniken und Methoden ermöglichen komplexe implantologische Versorgungskonzepte. Das macht die Implantologie zu einem interessanten Fachgebiet für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die anspruchsvolle Fortbildungen absolviert haben. Das Curriculum Implantologie der DGI, strukturiert, zertifiziert und firmenunabhängig, ist der Gold-Standard der implantologischen Fortbildung seit 1998

Die DGI arbeitet dabei mit der DGZMK und der APW zusammen. Rund 6000 Zahnärztinnen und Zahnärzte haben dieses Programm erfolgreich absolviert. Das Curriculum Implantologie gehört zu den Voraussetzungen, um weitere DGI-Qualifikationen, sowie den Tätigkeitsschwerpunkt der DGI zu erlangen.

Innovative Fortbildung für den Praxiserfolg

Das Curriculum dauert ca. eineinhalb Jahre. Es umfasst neun zweitägige Wochenendveranstaltungen mit insgesamt über 130 Stunden Unterricht. Die Studiengruppen umfassen maximal 30 Teilnehmer. Die Wochenendveranstaltungen beginnen in der Regel am Freitag um ca. 13.00 Uhr und enden um 19.00 Uhr. Am Samstag findet der Unterricht von 9.00 Uhr bis 16.00 oder 17.00 Uhr statt.

Mehrere Kursserien pro Jahr

Die DGI startet fast jeden Monat eine neue Serie. Aus organisatorischen Gründen werden deshalb keine Kurstermine veröffentlicht. Bitte melden Sie sich einfach unverbindlich an und Sie erhalten die nächste freie Serie als Angebot.

Sie möchten sich anmelden?

Friederike

Burk

Akademie Praxis und Wissenschaft (APW) in der DGZMK

Liesegangstr. 17a

40211

Düsseldorf

+49 (0) 211 669673-45

Friederike

Burk

Akademie Praxis und Wissenschaft (APW) in der DGZMK

Liesegangstr. 17a

· 40211

Düsseldorf

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Curriculum Implantologie?

Sabine

Ahlers

DGI Fortbildung / Organisation/ Fortbildungskoordination

DGI GmbH

Karlstr. 60

80333

München

+49 (0) 89 55 05 209-10

Sabine

Ahlers

DGI Fortbildung / Organisation/ Fortbildungskoordination

DGI GmbH

Karlstr. 60

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Modul Interdisziplinär

Schnittstellen zwischen Parodontologie, Endodontologie, Kieferorthopädie und Implantologie

1. Tag

Im Interdisziplinären Modul beschreiben drei hervorragende Referenten die Implantologie als zahnmedizinisches Querschnittsfach an den Schnittstellen der traditionellen ZMK-Fächer. Die Experten aus den Bereichen Parodontologie, Endodontologie und Kieferorthopädie beleuchten ausgehend von den jeweils wichtigen Therapie-Algorithmen sowohl die Differential-Indikation, als auch die therapeutischen Synergien. Wann ist es ratsam, einen Zahnerhalt mit den Methoden der Paro- und Endodontologie bzw. KFO anzustreben? Wann ist dem Implantat der Vorzug zu geben? Wann ergänzt eine Implantation den erfolgreichen Zahnerhalt z.B. bei einer Freiendsituation? Wann sollten Lücken besser kieferorthopädisch geschlossen werden? Wann ist die Implantation ggf. in Kombination mit KFO-Lückenöffnung der besser Weg? Wann ist das Implantat die skelettale Verankerung für die KFO? Diese und weitere Fragen werden in einer Podiumsdiskussion mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erörtert, moderiert von einem Vertreter der DGI.

2. Tag

  • Präsentation von weit verbreiteten Implantatsystemen, Membrantechniken und Biomaterialien durch Kurzvorträge von Zahnarzt-Kollegen
  • Hands-on-Übungen. Innerhalb eines Nachmittags lernen sie in kurzen Sessions in einem rollierenden Verfahren die Handhabung von vier verschiedenen Implantatsystemen,  sowie den Umgang mit einer Membran in Kombination mit Biomaterial kennen.

Freitag 

13:00 - 19:00 

Samstag 

09:00 - 17:00 

Referenten (alternativ) 

Gernhardt, C. | Kasaj, A. | Jacobs, C. | Dommisch, H. | Deschner J. | Weusmann J. |  Stein J. | Bürklein S. | 

Fortbildungspunkte 16

Punktebewertung nach den Leitsätzen der BZÄK/DGZMK

Diese Veranstaltung findet aus verkehrstechnischen Gründen immer an einem zentralen Ort statt. 

Modul 1

Einstieg in die Implantologie

Ein systematischer Einstieg in die implantologische Praxis mit besonderem Fokus auf die Grundlagen, Voraussetzungen und erste praktische Umsetzungsschritte in der eigenen Praxis.

  • Relevante Kieferanatomie für die Implantatpositionierung
  • Voraussetzungen und Indikationen für Implantationen
  • Historie und Grundlagen der oralen Implantologie
  • Anamnese, Risikoabschätzung und Patientenaufklärung
  • Grundsätze der Planung: Transfer röntgenologischer Befunde in die anatomische Realität
  • Die Anzahl der erforderlichen Implantate
  • Mechanische und biologische Aspekte
  • Implantatdesign
  • Implantatsysteme: Charakteristika, Stärken, Schwächen
  • Live-Operationen
  • Praktische Übungen am Tierpräparat

Freitag 

13:00 - 19:00 

Samstag 

09:00 - 17:00 

Referenten (alternativ) 

Kornmann, F. und Gerlach, T., Oppenheim | Schmidinger, S., und Schneider, T., Seefeld | Tunkel J. , Bad Oeynhausen | Schiegnitz E. , Mainz/oder Frankfurt | Fretwurst T. und Nelson K., Freiburg | Parvini, Frankfurt |

Fortbildungspunkte 19

Punktebewertung nach den Leitsätzen der BZÄK/DGZMK

Modul 2

Indikationsbezogene Diagnostik und Planung von Rehabilitationen

Zielgerichtete Diagnostik und strukturierte Behandlungsplanung als Basis erfolgreicher implantologischer Rehabilitationen – mit Fokus auf klinische, prothetische und bildgebende Aspekte.

  • Präimplantologische Diagnostik mit Modell-, Weich- und Hartgewebeanalyse
  • Diagnostisches Set-up, Wax-up und Planungsmodellee
  • Zwei und dreidimensionale Röntgentechniken
  • Planungsschablonen und digitale Planung auf Basis von DVT/CT
  • Planungs- und Übertragungsschablonen
  • Implantatpositionierung im Kontext prothetischer Anforderungen
  • Chirurgische Planung in Abhängigkeit vom Knochenangebot
  • Live-Ops und/oder OP-Videoschnitte
  • Diskussion klinischer Patientenfälle

Freitag 

13:00 - 19:00 

Samstag 

09:00 - 17:00 

Referenten und Kursorte (alternativ) 

Schwarz, F. und Sader. R., Frankfurt/Main | Masur R., Landsberg | Strunz, A., Berlin | Hermann F. , Freiburg | Güth J.-F., München

Fortbildungspunkte 19

Punktebewertung nach den Leitsätzen der BZÄK/DGZMK

Modul 3

Das Einzelzahnimplantat und Integration in die Praxis

Von der chirurgischen Umsetzung bis zur prothetischen Versorgung: Das Einzelzahnimplantat als zentraler Baustein für den Einstieg in die implantologische Routineversorgung.

  • Wahl des Implantationszeitpunkts: Sofort-, Früh- oder Spätimplantation
  • Schnittführung, Freilegungstechniken und Ästhetik beim Einzelzahnimplantat
  • Augmentationstechniken im Einzelzahnbereich
  • Provisorische und definitive Versorgungskonzepte
  • Herausforderungen in der Frontzahnästhetik
  • Abrechnung und forensisch relevante Aspekte
  • Praxismanagement, Marketing, Beratungsgespräch
  • Live-OPs und/oder OP-Videosschnitte
  • Hands-on-Übungen an Modellen oder Ex-vivo-Präparaten

Freitag 

13:00 - 19:00 

Samstag 

09:00 - 17:00 

Referenten und Kursorte (alternativ) 

Dhom, G., Ludwigshafen | Gollner, M., Bayreuth | Weng, D., Starnberg | Schuh P., München | Borchard R., Münster |  Köttgen C., Mainz

Fortbildungspunkte 19

Punktebewertung nach den Leitsätzen der BZÄK/DGZMK

Modul 4

Implantate und Zahnersatz

Systematische Einführung in die prothetische Versorgung mit Implantaten – von der Abformung bis zur komplexen Versorgung.

  • Patientenorientierte implantatprothetische Planungen
  • Planung der Implantatanzahl und Position bezüglich unterschiedlicher Versorgungskonzepte
  • Statisch navigierte Implantation unter spezieller Berücksichtigung der geplanten prothetischen Versorgung
  • Prothetische Arbeitsschritte: Abformung, Modellherstellung und Registrierung
  • Herausnehmbare Versorgungskonzepte: Locatoren, Doppelkronen, Stege und Geschiebe
  • Festsitzende Versorgungskonzepte: Verschraubte vs. zementierte Suprakonstruktionen
  • Langzeitbewährung implantatprothetischer Versorgungskonzepte
  • Patientenpräsentationen und Diskussion – von der Planung bis zur Versorgung
  • Live-Behandlungen und/oder Behandlungs-Videoschnitte
  • Praktische Übungen

Freitag 

13:00 - 19:00 

Samstag 

09:00 - 17:00 

Referenten und Kursorte (alternativ) 

Beuer, F., Berlin | Borchard, R., Münster | Hammächer, C., Aachen | Wolfart S.,Tuna T. Aachen | Hey J., Halle |  Spies B., Freiburg

Fortbildungspunkte 19

Punktebewertung nach den Leitsätzen der BZÄK/DGZMK

Modul 5

Augmentation Teil 1

Grundlagen und klinische Anwendung augmentativer Techniken für die sichere Implantatversorgung bei reduziertem Knochenangebot.

  • Indikationen, Kontraindikationen und Materialwahl bei Augmentationen
  • Anwendung autologen Knochens (Blöcke und Chips; Bone-Splitting/Spreading)
  • Methoden der Knochenentnahme und -verarbeitung
  • Einsatz von Knochenersatzmaterialien mit Membrantechniken
  • Fixationstechniken für Augmentate (Osteosynthese) und Membranen
  • Interner Sinuslift mit simultaner Implantation
  • Implantationen in Grenzsituationen mit Fokus auf Komplikationsvermeidung
  • Methoden der Biologisierung von Augmentationen (z.B. Blutkonzentrate)
  • Live-OPs und/oder OP-Videomitschnitte
  • Praktische Übungen: Hands-on-Übungen an Phantom/Modellen und/oder Ex-vivo-Präparaten

Freitag 

13:00 - 19:00 

Samstag 

09:00 - 17:00 

Referenten und Kursorte (alternativ) 

Schultze-Mosgau, St., Jena | Terheyden, H., Kassel | Tetsch, J., Münster | Grötz K.A. und Bilobrk P., Frankfurt | Keeve P., Hameln | Stricker A., Konstanz | Hanser T., Olsberg

Fortbildungspunkte 19

Punktebewertung nach den Leitsätzen der BZÄK/DGZMK

Modul 6

Weichgewebemanagement und parodontologische Aspekte

Einfluss des Weichgewebes auf Ästhetik und Langzeiterfolg implantologischer Versorgungen – von der Planung bis zur mikrochirurgischen Technik.

  • Implantatpositionierung im ästhetisch relevanten Bereich
  • Einfluss biologischer Breite und Implantatdurchmesser auf das Weichgewebe
  • Möglichkeiten und Grenzen der Weichgewebsaugmentation
  • Freilegung, Heilungskappen und Gingivaformer
  • Mukoperiostlappen, Rezessionsdeckung, Rolllappentechnik
  • Bindegewebstransplantate und Papillenkonditionierung
  • Weichgewebsmanagement durch prothetische Maßnahmen
  • Live-OPs und/oder OP-Videoschnitte
  • Hands-on-Übungen an Modellen oder Ex-vivo-Präparaten

Freitag 

13:00 - 19:00 

Samstag 

09:00 - 17:00 

Referenten und Kursorte (alternativ) 

Iglhaut, G., Memmingen | Schlee, M., Forchheim | Fickl S., Fürth | Fischer Kai, Würzburg | Kauffmann F., Düsseldorf

Fortbildungspunkte 19

Punktebewertung nach den Leitsätzen der BZÄK/DGZMK

Modul 7

Komplikationsmanagement

Prävention, Erkennung und Behandlung typischer Komplikationen – für eine sichere implantologische Versorgung auch im Misserfolgsfall.

  • Identifikation systemischer Risiken und Kautelen-Management
  • Ursachenanalyse zur Reduzierung von Misserfolgen und Komplikationen
  • 3-D-bildgebende Analyse zur Planung von Zahnentfernung bis Implantation
  • Interaktive Fallbesprechungen und -Planungen (z.B. am DVT)
  • Nachsorgekonzepte und Implantat-Hygiene
  • Management von Schraubenbrüchen, Lockerungen, Prothesenfrakturen
  • Periimplantitis und Implantatverlust
  • Explantationstechniken und pharmakologische Begleittherapien
  • Indikationen und Planung einer Zweitimplantation
  • Live-OPs und/oder OP-Videomitschnitte
  • Praktische Übungen: Hands-on-Übungen an Phantom/Modellen und/oder Ex-vivo-Präparaten zur Komplikationsbewältigung

Freitag 

13:00 - 19:00 

Samstag 

09:00 - 17:00 

Referenten und Kursorte (alternativ) 

Bonsmann, M., Becher, S., und Nickenig, H. J., (Köln),Düsseldorf | Christgau, M., Neuss| Diemer, J., Meckenbeuren | Schwarz, F., und Sader, R., Frankfurt/Main | Stimmelmayr, M., Cham | Grötz K.A. und Schiegnitz E., Frankfurt,| Al-Nawas B. und Bjelopavlovic M., Mainz

Fortbildungspunkte 19

Punktebewertung nach den Leitsätzen der BZÄK/DGZMK

Modul 8

Augmentation Teil II

Vertiefung augmentativer Verfahren mit Fokus auf komplexe Defekte, autogene Transplantate und Sinuslifttechniken.

  • Klinische und bildgebende Analyse zur Augmentationsplanung
  • Techniken der autogenen Knochentransplantation (Linea-obliqua-Span, Mentalis-Span)
  • Techniken der autogenen und alloplastischen GBR (Schalentechnik, Titanmesh, Allograft)
  • Techniken der Block- und Schalen-Fixierung (Zugschrauben-, Stellschrauben-, Distanz-Osteosynthese
  • Anwendung alloplastischer Knochenersatzmaterialien
  • Kombination mit Implantation – Indikationen und Zeitpunkte
  • Externe und interne Sinusbodenaugmentation mit/ohne simultaner Implantation
  • Erweiterte Methoden der Biologisierung von Augmentationen (z.B. Sticky-Bone)
  • Live-OPs und/oder OP-Videomitschnitte
  • Praktische Übungen: Hands-on-Übungen an Phantom/Modellen und/oder Ex-vivo-Präparaten

Freitag 

13:00 - 19:00 

Samstag 

09:00 - 17:00 

Referenten und Kursorte (alternativ) 

Al-Nawas, B. und Sagheb K., Mainz | Grötz, K.A. und Bilobrk P., Frankfurt| Khoury, F., Olsberg | Terheyden, H., Kassel | Fretwurst T. und Nelson K., Freiburg

Fortbildungspunkte 19

Punktebewertung nach den Leitsätzen der BZÄK/DGZMK

Modul 9

Prothetik Advanced (optional)

Von der Planung bis zur komplexen Versorgung: Vertiefung prothetischer Aspekte in der Implantologie unter funktionellen und ästhetischen Gesichtspunkten.
  • Implantatprothetische Behandlungskonzepte in der hochästhetischen Zone
  • Sofortimplantation und Sofortversorgung – implantatprothetischen Aspekte
  • Implantatprothetische Versorgungskonzepte bei komplexen Ausgangssituationen (z.B. Parodontitis Stadium IV) bzw. kompromittierten Patienten.
  • Komplexe Implantatprothtetische Versorgung des zahnlosen Kiefers
  • Emergenzprofil: von der Ausformung bis zur Umsetzung am Zahnersatz
  • Materialkunde und -selektion aktueller Biomaterialien im Bereich der Implantatsuprastrukturen (z.B. Zikonoxidgenerationen)
  • Vermeidung und Management prothetischer Komplikationen
  • Komplexe Patientenpräsentationen und Diskussion – von der Planung bis zur Versorgung
  • Live-Behandlungen und/oder Behandlungs-Videoschnitte
  • Praktische Übungen

Freitag 

13:00 - 19:00 

Samstag 

09:00 - 17:00 

Referenten und Kursorte (alternativ) 

Beuer, F., Berlin | Wolfart, S., Tuna T., Aachen | Zöllner, A., Witten | Hammächer C., Aachen

Fortbildungspunkte 19

Punktebewertung nach den Leitsätzen der BZÄK/DGZMK

Prüfung

Abschlussprüfung Curriculum Implantologie

Es sind zwei Abschlüsse möglich.

Mit bestehen der jeweiligen Prüfung erlangen Sie die Qualifikationen „DGI-Zertifiziert für Implantologie“ und/oder „DGI-Zertifiziert für Implantatprotehtik“.

Voraussetzungen zur Zulassung

Zur Prüfung werden Teilnehmer zugelassen,

  • die alle Kurswochenenden besucht,
  • eine Hospitation und eine Supervision absolviert
  • sowie das e.Curriculum (Online-Tutorials) auf der Plattform „e.Academy“ erfolgreich beendet haben

Bitte lesen Sie alle Informationsblätter vor der Prüfungsanmeldung aufmerksam durch. Die ausführlichen Richtlinien samt detaillierten Prüfungsvoraussetzungen werden demnächst hier online gestellt. 

Gerne stehen wir für individuelle Rückfragen zur Verfügung.

Downloads

Nächster Termin

Donnerstag, 26.11.2026 

ganztägig 

CCH – Congress Center Hamburg
Messeplatz 1
20357 Hamburg
 

Sie haben Fragen zur Prüfung?

Ich freue mich über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail

Marina

Behr

DGI Fortbildung / Organisation

DGI GmbH

Karlstr. 60

80333

München

+49 (0) 89 55 05 209-11

Marina

Behr

DGI Fortbildung / Organisation

DGI GmbH

Karlstr. 60

· 80333

München

+49 (0) 89 55 05 209-11

Anfrage Curriculum Implantologie

Bitte informieren Sie mich über freie Plätze in den Kurs-Serien.

DGI-APW-Curriculum Implantologie Kostenaufstellung

gültig ab Kursserie CI 263, Start April 2024

Gebühren 

Leistung
DGI-Mitglieder
Nicht-Mitglieder
Modul Interdisziplinär
395,00 €
465,00 €
8 Module1
5.880,00 €
6.440,00 €
Hospitationstag
330,00 €*
400,00 €*
Supervision je Stunde
400,00 €*
450,00 €*
Abschlussprüfung je Abschluss
450,00 €**
540,00 €**
Gesamtspreis
7.455,00 € netto
8.295,00 € netto

*evtl. zzgl. MwSt. (in manchen Praxen fällt für Supervisionen und Hospitationen die gesetzl. Mehrwertsteuer an)

** zzgl. MwSt.

Bei einer Buchung des optionalen Modul 9 (ehemals 8B) erhöht sich die Gesamtsumme um € 735,00 für Mitglieder bzw. € 805,00 für Nicht-Mitglieder.

Jahresbeitrag der DGI-Mitgliedschaft € 190,00
Jahresbeitrag der DGZMK-Mitgliedschaft € 85,00
Voraussetzung für die DGI Mitgliedschaft ist die Mitgliedschaft in der DGZMK

1 e.Curriculum inklusive

Mentoren

Die Mentoren werden in geographischer Nähe von der DGI angeboten. Sie unterstützen bei Fallplanungen und der Umsetzung der Implantologie in der Praxis. Sie stehen ebenso bei Falldokumentationen und der Prüfungsvorbereitung zur Seite.

Hospitation

Ein Hospitationstag in ausgewählten Praxen oder Kliniken ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Teilnehmer sehen Implantationen, Freilegungen, die prothetische Versorgung von Implantaten und Versorgungen im RecaII. Ein Hospitationstag ist mit 8 Fortbildungspunkten bewertet. Eine Liste der Hospitations- und Supervisionspraxen in Ihrer Nähe kann bei der DGI Fortbildung angefordert werden.

Supervision

Die Supervision in ausgewählten Praxen oder Kliniken kann im Rahmen eines Hospitationstages oder getrennt davon erfolgen. Dabei implantiert der Teilnehmer wenigstens ein Implantat unter Anleitung und Kontrolle selbst. Der Teilnehmer bringt den Patienten in die jeweilige Praxis oder Klinik mit. Die Supervision ist mit einem Punkt pro Stunde bewertet. Eine Liste der Hospitations- und Supervisionspraxen in Ihrer Nähe kann bei der DGI Fortbildung angefordert werden.

e.Curriculum

Das e.Curriculum ist Bestandteil des Curriculums. Sie hilft dabei, Themen vor- und nachzubereiten und erleichtert die Prüfungsvorbereitung.

TAN bestellen

Virtueller Kursraum

APW und DGZMK bieten auf der Plattform owidi einen geschlossenen virtuellen Kursraum. Hier stehen digitale Kurs-Skripte und thematisch passende Medienangebote zu den einzelnen Kurswochenenden zur Verfügung sowie die Möglichkeit zur Vernetzung mit anderen Kursteilnehmern und Referenten.

Elektivum / Wahlpflichtfach Implantologie

Nach Teilnahme an einem universitären, von der DGI anerkannten Kurs zum Thema Implantologie können Sie eine Bestätigung der DGI beantragen. Die Bestätigung ermöglicht Ihnen die Freistellung an zwei Kurswochenenden des Curriculums Implantologie (Modul Interdisziplinär sowie einem weiteren Kursmodul nach Wahl). Das Curriculum muss spätestens vier Jahre nach Ausstellung der Bestätigung begonnen werden, um eine Freistellung zu erlangen.

 Anerkennung Elektivum beantragen

→ Anerkennung Wahlpflichtfach beantragen

Einkaufswagen

Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Implantologie e. V.
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Mitglied #
2025

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Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Verwendung der DGI-Siegel und DGI-Bezeichnungen

Präambel

Die DGI ist die größte wissenschaftliche Gesellschaft Europas auf dem Gebiet der Implantologie. Durch die Zusammenarbeit von Forschenden an Hochschulen und praktisch tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten schafft die DGI Wissen und Expertise. Dazu hat sie ein umfangreiches und abgestuftes Fortbildungsangebot und weiterführende Qualifikationsmöglichkeiten entwickelt. Die Fortbildungen dienen der Qualitätssicherung und -verbesserung der Implantattherapie. Um die im Rahmen der DGI- Fortbildungen erworbenen und weiteren nachgewiesenen implantologischen Fähigkeiten auch nach außen kommunizieren zu können, stellt die DGI abhängig von den jeweils nachzuweisenden Anforderungen, die in der Anlage 1 dargestellten, marken- bzw. designrechtlich geschützten DGI-Siegel bzw. Qualifikationsbezeichnungen zur werblichen Nutzung zur Verfügung. Diese Siegel bescheinigen eine reine Qualifikation durch die DGI und sind nicht im allgemeinen Berufsrecht verankert.

§1 Vertragsgegenstand

(1)Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Berechtigungen undVerpflichtungen bezüglich der Benutzung der Vertragsschutzrechte (siehe Abs. 2) zwischen der DGI –Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn- Mund- und Kieferbereich e.V., Karlstraße 60, 80333München, nachfolgend bezeichnet als DGI oder Lizenzgeberin und dem Lizenznehmer.

(2)Gegenstand des Vertrags sind die als Marken (Vertragsmarken) bzw. eingetragenen Designs(Vertragsdesigns) – gemeinsam bezeichnet als Vertragsschutzrechte – geschützten Qualitätssiegel undQualifikationsbezeichnungen der Lizenzgeberin, wie diese in Anlage 1 zu diesem Vertrag aufgeführtund abgebildet sind.

(3)Der Lizenznehmer erhält von der Lizenzgeberin nach Maßgabe der in diesem Vertrag geregeltenBestimmungen, insbesondere der Regelungen in § 2 – Umfang der Nutzung -, das nicht ausschließliche,räumlich und zeitlich beschränkte Recht, eine oder mehrere der Vertragsmarken bzw. eines odermehrere der Vertragsdesigns zum Zwecke der Werbung für eigene zahnärztliche Dienstleistungen ineigener Verantwortung zu benutzen.

(4)Die Lizenzgeberin bleibt Inhaberin der bestehenden Vertragsschutzrechte. Die Benutzung derVertragsmarken erfolgt für die Lizenzgeberin. Ein etwaig durch die Nutzung erworbener Goodwillkommt ausschließlich der Lizenzgeberin zugute. Der Erwerb eigener Rechte durch den Lizenznehmeraufgrund von Benutzungshandlungen der Vertragsschutzrechte ist ausgeschlossen.

(5)Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen oder das Nutzungsrecht abzutretenoder in sonstiger Weise weiterzugeben.

(6)Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die ihm aus diesem Lizenzvertrag zustehenden Rechte anden Vertragsschutzrechten zu verpfänden oder zum Gegenstand sonstiger dinglicher Rechte zumachen.2

§ 2 Umfang der Nutzung

(1) Allgemeines:

  1. Die Nutzungsberechtigung der Vertragsschutzrechte ist personengebunden und darf ausschließlich verknüpft mit dem Namen des Lizenznehmers erfolgen.
  2. Die Nutzungsberechtigung der Vertragsschutzrechte ist zudem dienstleistungsbezogen und darf ausschließlich im Zusammenhang mit den zahnmedizinischen bzw. den implantologischen Dienstleistungen des Lizenznehmers erfolgen.
  3. Die Benutzung der Vertragsschutzrechte im Rahmen von online abrufbaren Veröffentlichungen, insbesondere der Onlinewerbung (z.B. Praxis-Webseite, Online-Branchenverzeichnisse, berufsspezifische Web- oder Empfehlungsseiten, Social-media Auftritte), darf ausschließlich im Zusammenhang mit der zahnärztlichen Tätigkeit des Lizenznehmers erfolgen. Gleiches gilt für eine Benutzung in Druckprodukten (z.B. Flyern, Broschüren, Visitenkarten)
  4. Die Vertragsschutzrechte sind nicht schildfähig. Die Benutzung auf einem Praxisschild des Lizenznehmers darf daher nur erfolgen, wenn der Lizenznehmer im Besitz einer ausdrücklichen Genehmigung der zuständigen Landeszahnärztekammer ist.
  5. Eine Benutzung der Vertragsschutzrechte, die über eine personengebundene Benutzung hinausgeht, insbesondere wenn sie den irreführenden Eindruck erweckt, die Praxis als solche oder alle Mitglieder einer Praxisgemeinschaft besäßen die Voraussetzungen zur Benutzung der Vertragsschutzrechte, ist ausdrücklich untersagt.
  6. Die Lizenzgeberin stellt dem Lizenznehmer die Vertragsschutzrechte nach eigenem Ermessen druckfähig in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügung. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Vertragsschutzrechte grundsätzlich nur in der zur Verfügung gestellten Form entsprechend den nachfolgenden Bedingungen zu nutzen. Veränderungen an den Vertragsmarken oder Vertragsdesigns sind nicht zulässig. Eine Anpassung der Größe ist gestattet, soweit die Proportionen erhalten bleiben und der Text lesbar bleibt. Weitere Regelungen zu der spezifischen Benutzung der Vertragsschutzrechte finden sich in Anlage 2 zu diesem Vertrag.
  7. Die Lizenzgeberin behält sich vor, Änderungen an den Vertragsdesigns und Vertragsmarken vorzunehmen und kann von dem Lizenznehmer die Übernahme der Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist verlangen.

(2) Die Berechtigung zur Nutzung jedes einzelnen in der Anlage 1 aufgeführten Vertragsschutzrechts ist von individuellen Voraussetzungen, die der Lizenznehmer erfüllen muss, abhängig. Die Voraussetzungen ergeben sich aus Anlage 3 zu diesem Vertrag. Die Lizenzgeberin teilt dem Lizenznehmer darüber hinaus individuell und in geeigneter Form (z.B. durch ein Anschreiben oder die Übergabe einer Urkunde) mit, welches der Vertragsschutzrechte der Lizenznehmer konkret nutzen darf. Die allgemeinen DGI-Vertragsmarken (Anlage 1 A Nr. 1) und 2)) dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit einem der lizenzierten Vertragsdesigns (Siegel) oder Bezeichnungen (DGI-Zertifiziert für Implantologie, DGI-Zertifiziert für Implantatprothetik, DGI-Advanced für Implantologie, 3

DGI-Experte/in für Implantologie, DGI-Spezialist/in für Implantologie, Gutachter/in für Implantologie der DGI) verwendet werden.

(3) Die Nutzung der Vertragsschutzrechte darf nur im Einklang mit den geltenden Gesetzen (UWG, HWG etc.) erfolgen. Die Einhaltung der Gesetze hat der Lizenznehmer selbst zu gewährleisten. Ausdrücklich untersagt sind folgende Arten der Benutzung der Vertragsschutzrechte:

  1. die Benutzung in einer Weise, die geeignet ist, den guten Ruf der Lizenzgeberin zu schädigen
  2. die Benutzung in einer Weise, die geeignet ist, Verbraucher zu täuschen oder sonst in die Irre zu führen
  3. die Benutzung im Zusammenhang mit einer politischen Betätigung
  4. die Benutzung im Zusammenhang in einem herabwürdigenden, ehrverletzenden oder sittenwidrigen Kontext

(4) Alle mit der Nutzung der Vertragsschutzrechte verbundenen Kosten trägt der Lizenznehmer selbst.

§ 3 Qualitätsanforderungen

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das in den Vertragsschutzrechten verkörperte Qualitätsversprechen zu fördern, indem er bei seiner zahnmedizinischen Tätigkeit die hohen Qualitätsanforderungen der Lizenzgeberin beachtet. Er verpflichtet sich weiterhin alles zu unterlassen, was zu einer Schädigung des guten Rufs der Lizenzgeberin oder der weiteren Lizenznehmer des DGI beitragen könnte.

§ 4 Gewährleistung

(1) Die Lizenzgeberin übernimmt keine Haftung für den Bestand der Vertragsschutzrechte. Sie haftet insbesondere auch nicht dafür, dass der Lizenznehmer im Vertrauen auf den Bestand der Lizenzrechte Investitionen getätigt hat.

(2) Die Lizenzgeberin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Benutzung der Vertragsschutzrechte keine Rechte Dritter verletzt. Soweit Vorrechts- und Abgrenzungsvereinbarungen mit Dritten bestehen, wird die Lizenzgeberin den Lizenznehmer hierüber in der geeigneten Weise informieren. Gleiches gilt für den Fall, dass die Lizenzgeberin positive Kenntnis davon erlangt, dass die Benutzung eines der Vertragsschutzrechte in Rechte Dritter eingreift.

§ 5 Haftungsfreistellung

Wird die Lizenzgeberin durch eine dritte Partei wegen Verwendung der Vertragsschutzrechte in Anspruch genommen, so stellt der Lizenznehmer die Lizenzgeberin im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. 4

§ 6 Lizenzgebühren

Die Nutzung der Vertragsschutzrechte ist unentgeltlich. Eine Lizenzgebühr ist nicht zu entrichten. Die Lizenzgeberin ist jedoch berechtigt vor Erteilung der Nutzungsberechtigung oder im Rahmen der Zertifizierung oder Re-Zertifizierung Verwaltungsgebühren in angemessener Höhe zu erheben.

§ 7 Nutzungsdauer und Vertragsbeendigung

(1) Der Vertrag tritt mit der Annahme der Nutzungsbedingungen durch den Lizenznehmer und mit der Erreichung der individuellen Voraussetzungen entsprechend § 2 Abs. 1 und 2 in Kraft. Die Laufzeit des Vertrags ist grundsätzlich unbestimmt, es sei denn die Nutzung eines Vertragsschutzrechts bzw. einer DGI-Bezeichnung unterliegt ausdrücklich einer bestimmten Laufzeit. Ob die Laufzeit bestimmt oder unbestimmt ist, ergibt sich aus der Anlage 3.

(2) Im Falle der unbestimmten Laufzeit kann der Vertrag durch die Lizenzgeberin frühestens nach 5 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten ordentlich gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung bedarf der Schriftform.

(3) Mit der Erteilung der Berechtigung der Nutzung eines/r „höherwertigen“ Vertragsdesigns oder Vertragsmarke aus dem Katalog der Vertragsschutzrechte in Anlage 1 bzw. DGI-Bezeichnung entsprechend Anlage 3 endet des Recht zur Nutzung der „niederwertigen“ Rechte, es sei denn die Lizenzgeberin stimmt der Parallelnutzung ausdrücklich zu. Das Recht zur Parallelnutzung kann sich aus Anlage 3 ergeben.

(4) Ist für ein Vertragsschutzrecht bzw. eine DGI-Bezeichnung eine bestimmte Laufzeit vorgesehen, so endet der Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, automatisch mit dem Zeitablauf.

Die Laufzeit kann jedoch durch eine Re-Zertifizierung nach § 2 i.V.m Anlage 3 Ziff. II verlängert werden. Die Re-Zertifizierung unterliegt den Bedingungen, welche im Zeitpunkt der Antragstellung gültig sind.

(5) Der Vertrag endet vorzeitig automatisch mit der Beendigung der Mitgliedschaft des Lizenznehmers bei der DGI, soweit die Mitgliedschaft gemäß Anlage 3 eine Voraussetzung für die Nutzung eines Vertragsschutzrechtes ist.

(6) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (siehe § 8) bleibt unberührt.

§ 8 Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund

(1) Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die andere Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt.

(2) Die Lizenzgeberin ist insbesondere berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn 5

  1. der Lizenznehmer seine zahnärztliche Approbation verliert oder seine Tätigkeit als Zahnarzt aus sonstigen Gründen dauerhaft beendet.
  2. die Lizenzgeberin eines der von der Lizenz erfassten Vertragsschutzrechte aufgibt oder verliert und daher dem Lizenznehmer hieran faktisch keine Lizenz mehr einräumen kann.
  3. die Lizenznehmerin durch Dritte zur Unterlassung zur Nutzung eines der Vertragsschutzrechte verpflichtet wird. Der Verpflichtung steht die Aufforderung zur Unterlassung der Nutzung eines der Vertragsschutzrechte gleich, wenn die Lizenzgeberin nach rechtlicher Prüfung zur Einschätzung gelangt, dass der Dritte realistische Chancen einer gerichtlichen Durchsetzung des Unterlassungsverlangens besitzt.

(3) Die Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der Schriftform.

§ 9 Nutzungsverbot bei Vertragsbeendigung

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Vertragsschutzrechte nach Beendigung dieses Vertrages nicht mehr zu benutzen. Alle Benutzungshandlungen, insbesondere werbliche Hinweise auf die durch die Vertragsschutzrechte verkörperten und bei der Lizenzgeberin erworbenen Qualifikationen, sind unverzüglich einzustellen. Wiedergaben der Vertragsschutzrechte – online oder in Printprodukten – sind zu entfernen.

§ 10 Aufrechterhaltung der Schutzrechte / Mitwirkung des Lizenznehmers

(1) Die Lizenzgeberin wird die Vertragsschutzrechte nach eigenem Ermessen auf eigene Kosten aufrechterhalten und gegen etwaige Angriffe Dritter verteidigen. Es steht ihr frei einzelne oder sämtliche Vertragsschutzrechte im Einklang mit ihren eigenen Zielen aktiv aufzugeben.

(2) Erhält der Lizenznehmer davon positive Kenntnis, dass ein Dritter eines der Vertragsschutzrechte unberechtigt benutzt und/oder ein hiermit ähnliches Schutzrecht anmeldet, welches mit einem der Vertragsschutzrechte möglicherweise verwechslungsfähig ist, so hat er die Lizenzgeberin hiervon unverzüglich zu unterrichten. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Verletzung eines Vertragsschutzrechtes im eigenen Namen zu verfolgen.

(3) Die Entscheidung, etwaige Verletzungen gegen die Vertragsschutzrechte zu verfolgen oder nicht zu verfolgen, liegt alleine bei der Lizenzgeberin.

(4) Soweit zur Aufrechterhaltung der Vertragsschutzrechte oder der Verfolgung von festgestellten Verletzungen der Vertragsschutzrechte Mitwirkungshandlungen des Lizenznehmers erforderlich oder vorteilhaft sind (z.B. Zusammenstellung und Zurverfügungstellung von Benutzungsnachweisen), hat der Lizenznehmer diese auf Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Diese Verpflichtung wirkt auch nach Beendigung dieses Vertrags für eine Dauer von 5 Jahren nach. 6

§ 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag wird, soweit dies rechtlich zulässig ist, das Landgericht München I vereinbart.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich dieser Bestimmung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Anlagen zu diesem Vertrag sind Bestandteil desselben.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt in zulässiger Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt entsprechend, wenn sich bei Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.

Stand der Allgemeinen Nutzungsbedingungen: November 2025

→ Nutzungsbedingungen inkl. Anhang zum Download [PDF-Datei].

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