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Implantat-Versorgung zur oralen Rehabilitation im Zusammenhang mit Kopf-Hals-Bestrahlung

Stand dieser S3-Leitlinie: Dezember 2022. Gültig bis: Dezember 2027.

Über diese Leitlinie

Bestrahlte Patienten können erfolgreich und mit guten Langzeitergebnissen mit Implantaten versorgt werden. Dabei kann die mundgesundheitsbezogene Lebensqualität durch eine Implantatversorgung verbessert werden. Daher ist bei allen Patienten mit einer Kopf-Hals-Bestrahlung die Indikation zur Implantatversorgung zu überprüfen.

Bei Implantaten, die bereits vor der Strahlentherapie osseointegriert und versorgt waren, sind prinzipiell keine Besonderheiten zu beachten. Jedoch sollte die Behandlung einer eventuellen periimplantären Entzündung vor Beginn der Strahlentherapie erfolgen.

Für die Implantation nach Strahlentherapie gilt: Das Zeitintervall zwischen Strahlentherapie und Implantatinsertion hat laut Literatur keinen Einfluss auf die Implantatprognose. Trotzdem besteht ein internationaler Konsens, dass 6 bis 12 Monate nach Bestrahlung abgewartet werden soll, um ein Abklingen der frühen und verzögerten Strahlenfolgen, insbesondere an den enoralen Weichgeweben (Mukositis), zu ermöglichen.

Wird die Entscheidung für eine implantatprothetische Versorgung getroffen, sind spezifische OP-Kautelen zu beachten. Diese beinhalten u.a. die perioperative, systemische, antiinfektive Prophylaxe (z. B. Amoxicillin, Clindamycin) gemäß der gemeinsamen Stellungnahme von DGZMK und DEGRO und ein konservatives Protokoll mit Spätimplantation und Spätbelastung (prothetische Belastung bei postradiationem inserierten Implantaten frühestens nach 3 Monaten). Knochenaugmentierende Maßnahmen sollten nach Strahlentherapie vermieden oder begrenzt werden.

KOORDINATION DER LEITLINIE

Prof. Dr. Dr. med.

Knut A.

Grötz

Wiesbaden

AUTOR DER LEITLINIE

Prof. Dr. Dr.

Eik

Schiegnitz

M.Sc.

Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie – plastische Operationen Universitätsmedizin Mainz

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