Webseiten-Inhalt
Bild: iStock/ AndreyPopov

Tabakentwöhnung: Kosten eventuell erstattungsfähig

Die Zusammenhänge von übermäßigem Nikotinkonsum und Gesundheit, die Rolle von Tabak für Allgemeingesundheit und Mundgesundheit sind so intensiv dokumentiert und erwiesen, dass sich auch manche Ärzte schon gefragt hatten, warum es seitens der Krankenkassen keine Unterstützung für das Bemühen der Patienten gibt, sich von diesem Gift zu entwöhnen. Da Nikotinkonsum zu Alltagsverhalten mancher Menschen gehört und zu eigenverantwortlich in Kauf genommenen Risiken, ist eine Entwöhnungsbehandlung auf Kosten der Krankenkassen ein nicht unkritischer Schritt: Schließlich gibt es vielfältiges Verhalten, das zu Gesundheitsrisiken führt – von den Menschen wird daher erwartet, dass sie diese Risiken privat und nicht auf Kosten aller Krankenkassen-Mitglieder absichern. Nicht zuletzt das Wissen um die oft erfolglosen Versuche, sich Tabak- und Nikotinpräparate abzugewöhnen, wenn schon ein Suchtverhalten eingetreten ist, hat jetzt den Gemeinsamen Bundesausschuss dazu bewogen, die Motivation zur erfolgreichen Teilnahme an Entwöhnungsprogrammen durch finanzielle Unterstützung zu fördern. Allerdings nicht bedingungslos: Ärztlich nachgewiesen werden muss eine starke Abhängigkeit und die Beteiligung an einem von den Krankenkassen anerkannten Entwöhnungs-Programm. Auch das Nutzen von bekannten Entwöhnungshilfen wie Nikotinpflaster ist in diesem Zusammenhang erstattungsfähig. Die Kassen gehen von einem dreimonatigen Entwöhnungseffekt aus. Tabak und Nikotinpräparate gehören auch zu den Hauptursachen von Gewebe-Zerstörungen in Mundraum. Eine erfolgreiche Entwöhnung verbessert nicht zuletzt die Chancen auf eine wieder erstarkende Mundgesundheit erheblich.

DIE NEUESTEN ARTIKEL

Einkaufswagen

Zur Merkliste hinzugefügt!