Nach langjähriger Vorarbeit und Testphasen in ausgewählten Regionen ist nun seit Beginn des Jahres 2026 die Zahn- und Mundgesundheit der Kinder fester Bestandteil des „Gelben Heftes“, der Sammlung von Untersuchungsergebnissen im Rahmen der Früherkennen und Vorbeugung von Krankheits- und Entwicklungsstörung von Geburt an bis ins Schulalter. Bisher gab es freiwillige örtliche Angebote, neben der klassischen Allgemeingesundheit ergänzend auch die Mundgesundheit der Kinder zu erfassen und bei Behandlungsbedarf einen Zahnarzttermin zu empfehlen. Nunmehr ist sie bundesweit verpflichtend. Die als Z1 bis Z6 bezeichneten Seiten im Gelben Heft ergänzen die bisherigen Angebote von U1 bis U9 für die kinderärztliche Untersuchung. Diese Erweiterung der Präventionsangebote hat der Gemeinsame Bundesausschuss, der für die Bestimmung des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenkassen zuständig ist, zum Start 2026 beschlossen. Solche Entscheidungen fallen nur bei gut dokumentierter Sinnhaftigkeit eines Verfahrens oder einer Untersuchungsmaßnahme. Das sollte Eltern motivieren, diese neuen Vorsorge-Angebote auch anzunehmen. Die Zahnärzteschaft bezeichnete diesen Schritt als „Meilenstein für die Prävention von Zahnkrankheiten“. Im Gelben Heft ist bei den Z-Positionen auch notiert, in welchem Lebensalter welche dieser zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen angesetzt sind. Entsprechende Informationen sind auch in den Zahnarztpraxen erhältlich.
- 24. März 2026
